Frage von Dieter P. • 20.08.2005

Antwort von Brigitte Zypries SPD • 22.08.2005
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.
Sehr geehrter Herr Dr. Petschow,
gerne werde ich Ihre Frage zum Thema Staatsfinanzierung beantworten.
Sehr geehrter Herr Bomhoff,
Danke für Ihre E-mail vom 20. August zur Lage der Öffentlichen Haushalte.
Sehr geehrter Herr Maass,
Hallo und guten Morgen Frau Röckel,
danke für Ihre Fragen.
zur Frage 1:
Ich halte die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten für absolut erforderlich.
Sehr geehrter Herr Heck!