
Antwort 21.08.2006 von Torsten Hilse SPD
Sehr geehrter Herr Tschäng,
nachdem ein bindender Bauvorbescheid erteilt wurde, gibt es im konkreten Fall keine rechtliche Möglichkeit, den Bau der Moschee zu versagen.

Sehr geehrter Herr Tschäng,
nachdem ein bindender Bauvorbescheid erteilt wurde, gibt es im konkreten Fall keine rechtliche Möglichkeit, den Bau der Moschee zu versagen.

Sehr geehrter Herr Tschäng,

Sehr geehrter Herr Tschäng,

Sehr geehrter Herr Tschäng,
grundsätzlich sollte das Grundstudium zuzüglich 1 Jahr kostenlos sein. Für Langzeitstundierende befürworte ich schon lange die Einführung von Studiengebühren.
Sehr geehrter Herr Fleischmann,

Sehr geehrter Herr Prof. Fleischmann ,