Antwort 18.08.2006 von Udo Pastörs NPD
Sehr geehrter Herr von Allwörden,
grundsätzlich sind Übergriffe ganz gleich von welcher Seite zu verurteilen und auf der Grundlage des geltenden Strafrechts zu ahnden.
Sehr geehrter Herr von Allwörden,
grundsätzlich sind Übergriffe ganz gleich von welcher Seite zu verurteilen und auf der Grundlage des geltenden Strafrechts zu ahnden.
Sehr geehrte Frau Katzenfrau,
Sehr geehrte Frau Miehra,
Sehr geehrte Frau Großmann,
Sehr geehrter Herr Siggelkow,

Sehr geehrte Frau Olm,