
Antwort 23.08.2006 von Almuth Tharan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die für die kulturelle und musische Bildung vorgesehenen Mittel müssen auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet und dürfen nicht sachfremd ausgegeben werden.

Die für die kulturelle und musische Bildung vorgesehenen Mittel müssen auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet und dürfen nicht sachfremd ausgegeben werden.
Sehr geehrter Herr Niemann,

Sehr geehrter Herr Niemann,
Sehr geehrte Frau Peun,
Sehr geehrte Frau Peun,
Sehr geehrter Herr Gisa,