Frage von Monika K. • 27.02.2006

Antwort von Walter Ebner ÖDP • 28.02.2006
Sehr verehrte Frau Koch,
Sehr verehrte Frau Koch,
Sehr geehrter Herr Sohns,
erst vor kurzem ist ein Bürgerentscheid in Waiblingen, an dem ich aktiv
mitbeteiligt war leider gescheiter.Nach bayrischem Recht wäre der Entscheit
Eine deutlichverbesserte Bürgerbeteiligung liegt mir sehr am Herzen. In der Tat haben die Vorschriften zum Quorum in § 21 der GemO oftmals einen Verhinderungscharakter. M.E.
Sehr geehrter Herr Sohns,
Sehr geehrter Herr Sohns,
mit Ihnen bin ich der Meinung, dass vor Ort in den Kommunen bürgernah Politik gemacht werden kann und dass daher dort auch die direkte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger besonders hilfreich sein kann.
Sehr geehrter Herr Reth