Frage von Axel H. • 27.02.2006

Antwort von Bettina Brück SPD • 28.02.2006
Sehr geehrter Herr Henrichs,
Sehr geehrter Herr Henrichs,
Sehr geehrter Herr Henrichs,
Sehr geehrter Herr Weisenbacher.
Ich kenne mich im Detail nicht aus.
Sehr geehrte Frau Weisenbacher, eigentlich möchte ich diese Frage erst beantworten, wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist.
Sehr geehrter Herr Weisenbacher,
die Frage kann ich erst nach Abschluss des Bietverfahrens beantworten, wenn alle Möglichkeiten und Konditionen bekannt sind.
MfG H.U.Rülke