(...) Im Übrigen muss man auch sehen, dass Mindesstandards nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen vor einem Vernichtungswettbewerb schützen durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Das gilt vor allem für kleine und mittlere heimische Betriebe, deren Konkurrenzfähigkeit und Überleben durch Mindestlöhne gesichert werden können. (...)
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(...) Klasse sind die Schulträger auch Träger der Schülerbeförderung und regeln diese. Die Schulträger tragen auch die Kosten der Schülerbeförderung, wobei die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler nach dem neuen Schulgesetz zukünftig einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der Kosten zu tragen haben (Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, setzt sich die SPD in Schleswig-Holstein derzeit dafür ein, diese Selbstbeteiligung abzuschaffen). Bei Schülerinnen und Schülern, die Monatskarten nutzen, die auch für andere Fahrten genutzt werden können, darf der Eigenanteil auch höher liegen. (...)
(...) Das führt dazu, dass das zu berücksichtigende Einkommen erhöht und die angerechneten Zuzahlungen reduziert werden, weil die im Beihilfesystem angerechneten Eigenbehalte nicht abgezogen werden. Dadurch müssen die im Beihilfesystem Versicherten mehr Zuzahlungen leisten, weil die Belastungsgrenze nicht die tatsächliche monetär aufgetretene Verminderung des Haushaltseinkommens berücksichtigt. Im Beihilfesystem wird nur das Einkommen der Personen berücksichtigt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§ 12 Abs. (...)
(...) ich bleibe bei meiner Aussage, das es sich hier um die sozialste Tariferhöhung handelt, die es im HVV je gegeben hat. Das Ziel der Erhöhung war insbesondere Tarifgerechtigkeit, die es im großen Verbundsystem bei vielen Wegebeziehungen nicht mehr gegeben hat. (...)
(...) Bei dem von Ihnen gemachten Hinweis ist zu bedenken, dass die Mitgliedschaft in einer Kirche auf Freiwilligkeit beruht, damit auch heute schon der kirchensteuerpflichtige Bürger nicht gezwungen werden kann Steuern zu zahlen. (...)
(...) Richter können nicht abgesetzt oder versetzt werden, auch nicht durch den jeweiligen Justizminister. Eine Dienstaufsicht sorgt lediglich dafür, dass sie ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigen. (...)