(...) ich gebe Ihnen uneingeschränkt Recht, ich bin keine Rechtsexpertin, halte aber wie Sie diesen Einsatz zumindest an der Grenze der Verfassungswidrigkeit. Ich schließe mich der Bewertung des Rechtsexperten der Bundeswehrhochschule, dem Völkerrechtsexperten Daniel – Erasmus Khan an, der in der Berliner Morgenpost gesagt hat, dass dieser Einsatz von Artikel 35 des GG nicht gedeckt ist, weil sich diese Amtshilfe nicht auf Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle erstreckt hat. (...)
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(...) Um die notwendige Sicherheit des G8-Gipfels in Heiligendamm und seiner Teilnehmer zu gewährleisten, nahmen die Behörden Mecklenburg-Vorpommerns eine solche Amtshilfe der Bundeswehr in Anspruch. (...) Ziel des Einsatzes war es Veränderungen im Gelände in der Nähe des Sicherheitszaunes aufzuklären, um der Polizeiführung wichtige Informationen zu liefern. (...)
(...) die Nachricht, dass beim Gipfel Tornados und Spähwagen der Bundeswehr zur Aufklärung eingesetzt wurden, hat mich sehr erstaunt. Ich halte den Einsatz von Kampfflugzeugen der Bundeswehr für unverhältnismäßig und frage mich, ob nicht Polizeihubschrauber für diese Aufgabe geeigneter gewesen wären. (...)
Sehr geehrter Herr Jänecke,
(...) Dabei muss aber bei einer schlecht bezahlten Arbeit unter dem Strich mehr Netto übrig bleiben als bei dem, der die Sozialleistung bezieht. Wenn Ihre Transferleistung insgesamt circa 700 Euro wert ist, muss ein schlecht bezahlter Arbeitnehmer schon 950 Euro brutto verdienen, damit er netto knapp über Ihre Verhältnisse kommt. Das ist keine Selbstverständlichkeit! (...)
(...) Eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder scheidet zudem auch dann aus, wenn ein Elternteil privat versichert ist und die Einkommensgrenze des § 10 Absatz 3 SGB V überschreitet. Diese Regelung wurde sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundessozialgericht als verfassungsgemäß bewertet. (...)