Frage von Axel J. • 16.09.2006

Antwort von Nikoline Hansen FDP • 16.09.2006
Sehr geehrter Herr Jun,
Sehr geehrter Herr Jun,
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Sehr geehrter Herr Luxner!
Vielen Dank für Ihre Frage!
Sehr geehrter Herr Luxner,
Sehr geehrter Herr Luxner,
ohne wenn und aber und in aller Kürze ja.
Mit freundlichen Grüßen
Wagner
Sehr geehrter Herr Luxner,