
Diese Idee klingt interessant. Ich würde Sie aber bitten, Informationen bei der AG Finanzen meiner Fraktion zu erfragen.
Diese Idee klingt interessant. Ich würde Sie aber bitten, Informationen bei der AG Finanzen meiner Fraktion zu erfragen.
Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.
Es ist entscheidend, dass die vom Bundesinnenminister bereits angekündigte Begründung zügig geliefert wird. Wenn deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, daran festzuhalten, bis der Europäische Gerichtshof das allerletzte Wort dazu gesprochen hat.
Das ist eine Frage, die in der Ressortzuständigkeit der Bundesgesundheitsministerin liegt
Diese Entscheidung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesgesundheitsministerin. Eine Veröffentlichung kann durchaus sinnvoll sein. Eine differenzierte Sicht auf die Zeit ist ebenfalls notwendig.
Es ist mein Anliegen, dass dieses Ergebnis, wie immer, auch auf die Beamten übertragen wird. Gleiches gilt für die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation