Ich hätte mehrere Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten, aber es ist völlig unrealistisch, dass eine oder einer von ihnen von der Mehrheit des Bundestages gewählt wird. Möglicherweise wird es Friedrich Merz, der unsere Probleme aber auch nicht lösen wird.
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Das Grundgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vorgezogener Neuwahlen vor. Dem muss die Bundeswahlleiterin gerecht werden.
Um Ihren konkreten Fall zu beurteilen bräuchten wir doch ein paar mehr Informationen. Insofern macht es keinen Sinn aus der Ferne ein Urteil abzugeben.
Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Dazu kann ich Ihnen aktuell keine belastbare Aussage geben, da wir noch immer an unserem Konzept für die Rente feilen
Es ging mir gerade nicht darum, einzelne Abgeordnete bloßzustellen oder zu verspotten.