(...) Die Regelung, den Arbeitgeber-Pauschbetrag bei geringfügig Beschäftigten („Minijobs“) von 15 auf 5 Prozent zu verringern, kam insbesondere auf Wunsch der Union in den Koalitionsvertrag, da dort die Befürchtung vorherrschte, dass die flächendeckende Verteilung von Presseartikeln insbesondere im ländlichen Raum gefährdet sei. (...)
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(...) Die Regelung, den Arbeitgeber-Pauschbetrag bei geringfügig Beschäftigten („Minijobs“) von 15 auf 5 Prozent zu verringern, kam insbesondere auf Wunsch der Union in den Koalitionsvertrag, da dort die Befürchtung vorherrschte, dass die flächendeckende Verteilung von Presseartikeln insbesondere im ländlichen Raum gefährdet sei. (...)

(...) In der Tat haben sich SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Arbeitgeberanteil zum Rentenbeitrag bei Minijobs von Zeitungszusteller*innen von 15 % auf 5 % zu reduzieren. Diese Regelung gilt befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. (...)

(...) In der Tat haben sich SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Arbeitgeberanteil zum Rentenbeitrag bei Minijobs von Zeitungszusteller*innen von 15 % auf 5 % zu reduzieren. Diese Regelung gilt befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. (...)

(...) In der Tat haben sich SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Arbeitgeberanteil zum Rentenbeitrag bei Minijobs von Zeitungszusteller*innen von 15 % auf 5 % zu reduzieren. Diese Regelung gilt befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Feinstaubmessung. (...)