
(...) Danach - also ab 2024 - wird das Renteneintrittsalter um 2 Monate pro Jahr erhöht. Das bedeutet, dass die Jahrgänge nach 1964 erst mit 67 Jahren ihren vollen Rentenanspruch erreichen. Die Rente mit 67 kommt also nicht auf einen Schlag. (...)
(...) Danach - also ab 2024 - wird das Renteneintrittsalter um 2 Monate pro Jahr erhöht. Das bedeutet, dass die Jahrgänge nach 1964 erst mit 67 Jahren ihren vollen Rentenanspruch erreichen. Die Rente mit 67 kommt also nicht auf einen Schlag. (...)
(...) im Krankenstand, sondern im Bayerischen Landtag in München gewesen wäre, hätte dies letztendlich zu keinem anderen Ergebnis geführt. Dazu bedarf es anderer Mehrheitsverhältnisse, und dies zu ändern, das vermögen nur die Wählerinnen und Wähler am Wahltag. Dies soll aber keine Entschuldigung oder gar Ausrede sein!!! (...)
Sehr geehrte Frau Greiner-Cetkin,
(...) Vor diesem Hintergrund würde ich ein Volksbegehren inhaltlich ablehnen, wenn es den Stopp von Stuttgart 21 zur Folge hätte. (...)
(...) Auf welche Weise dieser Vorteilsausgleich bei einer Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken geschieht, wird momentan diskutiert. Es ist durchaus möglich, dass Alternativen zur Brennelementensteuer gefunden werden. (...)
(...) Die Brennelementesteuer ist Gegenstand des Zukunftspaketes, mit dem das Bundeskabinett in seiner Klausurtagung am 6. und 7. (...)