(...) Gerade in dem hochsensiblen Bereich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, der die grundlegenden Artikel 14, der Freiheit und Sicherheit der Person und Artikel 17, den Schutz der Unversehrtheit der Person in der Konvention berührt, sind alle gesetzlichen Neuregelungen mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und den Menschen mit Behinderungen gemeinsam zu erarbeiten. Diese Position des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung unterstützt DIE LINKE. (...)
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(...) Ferner wiesen Sie darauf hin, dass die Neuregelung durch das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme für die Beteiligten mehr Transparenz schafft. Sie wird dazu beitragen, die gerichtliche Praxis stärker zu vereinheitlichen. (...)
(...) der Deutsche Bundestag hat am 17. Januar 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme in 2. und 3. (...)
(...) In so fern sehe ich eine hier ansetzende Zwangsbehandlung unter strengen richterlichen Auflagen, welche möglicherweise auch periodisch erneuert werden müssen, als Sinnvoll an wenn der Patient eine Gefahr für sich selbst oder seine Umwelt darstellt. Nun sieht das BGB an der von Ihnen erwähnten Stelle jedoch vor, diese Entscheidungslast an den Betreuer abzutreten. (...)

Sehr geehrte Damen und Herren!
(...) als Mitglied der Piratenpartei lehne ich grundsätzlich jede Art von Zwangsbehandlung ab, weil sie gegen den freien Willen eines Menschen gerichtet ist. Für diesen freien Willen setzen jedoch gerade wir Piraten uns ein. (...)