(...) Ihre Auffassung, dass die Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme nur unter eng gefassten Voraussetzungen möglich sein sollte, teile ich absolut. Dabei darf die Zwangsmaßnahme immer nur „das letzte Mittel“ sein, wenn es darum geht, schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden vom Patienten abzuwenden. (...)
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(...) Darüber hinaus sollten Patienten rechtzeitig auf die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht hingewiesen werden, damit ihr tatsächlicher Wille dokumentiert ist. In Anbetracht der Sensibilität des Themas und des enormen öffentlichen Interesses wird die SPD-Bundestagsfraktion diese und weitere Fragen in ihren Arbeitsgruppen zeitnah beraten und weitergehende Vorschläge in die politische Diskussion einbringen. (...)

(...) Daher trete ich dafür ein, besagte Zwangsmaßnahmen a) auf absolute Not- bzw. Akutfälle zu beschränken, die eine Gefahr für das Leben des Betreuten darstellen und sofortiges Handeln erfordern sowie b) die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens, der für vorgenannte Fälle eindeutige bzw. (...)

(...) Grundsätzlich sollte man meinen, wer sein eigenes Leben oder das Leben anderer gefährdet und aufgrund von (z.B. psychischer) Krankheit nicht mehr urteilsfähig ist, braucht medizinische Hilfe, eventuell auch gegen seinen Willen. (...) Ich kann mir vorstellen, dass es in vielen Situationen zu Fehldiagnosen und Fehlentscheidungen kommt, und dann ist die Behandlung gegen den Patientenwillen tatsächlich eine Entmündiung, ein kaum zu reparierender Schaden unter Umständen. (...)

Menschen zwangsweise zu behandeln ist in meinen Augen ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, gesetzliche Schwellen dies zu ermöglichen können gar nicht hoch genug angesetzt sein und ich unterstütze daher die Kritik an der aktuellen Regelung. Hier muss nicht nur auf Landesebene ergänzt sondern auch auf Bundesebene im Sinne der Betroffenen nachgebessert werden. (...)

(...) Ich bin aber der Ansicht, dass man sich gerade mit betreuten Personen intensiv auseinandersetzen muss. Die Entmündigung wurde abgeschafft, eben weil ein Betreuter noch einen freien Willen hat und dieser darf nicht durch eine Zwangsmedikamtierung ausgehebelt werden. (...)