Aussagen eines mir nicht bekannten Schreibens kann ich leider nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine Antwort an die Kollegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
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Ich persönlich bin für eine deutliche Einschränkung privater Feuerwerkskörper (Ausnahme Klasse F1). Zentrale, professionell organisierte Feuerwerke – ggf. in Kombination mit Drohnen oder Musik – halte ich für eine sinnvolle und zeitgemäße Alternative.
Für viele gehört ein maßvolles Feuerwerk zum Jahreswechsel weiterhin zu den festen Traditionen, ebenso wie Raclette oder „Dinner for one“.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Eine Reduktion auf ein Minimalangebot stellt sicher, dass gesellschaftlich relevante Themen wieder sichtbar werden und politische Mehrheiten keinen Einfluss auf die Breite der öffentlichen Debatte nehmen können.
Auch wenn ich noch nie Feuerwerkskörper gekauft oder mich an privaten Feuerwerken beteiligt habe, bin ich skeptisch, was die immer wieder aufkeimenden Verbotsdebatten betrifft