Ich frage mich bei einigen Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, warum sie derartiges in Erwägung ziehen. Dafür haben wir natürlich aber auch grundsätzlich die parlamentarische Beratung im Bundestag. Hier ringen die Abgeordneten um die besten Lösungen. Wie so oft findet man aber sicherlich nicht immer die eine, "reine" Lösung sondern die unterschiedlichen Interessen müssen abgewogen werden.
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(...) Das Problem besteht in der Zahl der Infizierten. Man versucht, das Leben der Betroffenen zu erleichtern, gleichzeitig aber auch Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (...)
(...) Im ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung für eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes war keine Pflicht zur Impf- oder Immunitätsdokumentation und auch nicht zur Impfpflicht verankert. (...)
(...) Ziel des Gesetzes, auf welches Sie in ihrem Anliegen hindeuten, ist in erster Linie der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung des einzelnen. (...)
(...) Niemandem darf künftig mehr, wie Sie schreiben, eine solche „Therapie“ nahegelegt werden. (...)
weder bei nicht heterosexuellen Formen der Sexualität noch bei der Trans- oder Intersexualität als solcher handelt es sich um eine Krankheit.