Interessante Idee, vermutlich dafür, aber noch nicht 100 % überzeugt.
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Ihren Vorschlag müsste man gemeinsam über das Verkehrsministerium mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg prüfen.
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Ein wichtiger Ansatz ist die Biotopvernetzung, also das bessere Verbinden von Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Gewässern, Feldrändern und Grünzügen, damit Tiere und Pflanzen wieder zusammenhängende Lebensräume finden.
Ich möchte Sie um noch etwas Geduld bitten. Mir ist bewusst, dass die Bitte nach so langer Wartezeit schwerfällt – aber wir arbeiten daran, dass nun eine belastbare und endgültige Regelung geschaffen wird.
Der Erhalt der Streuobstwiesen und alter Einzelbäume ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes von großer Bedeutung.