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Für uns hat das Wohl der Kinder allerhöchste Priorität. Daher werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz stärken und uns auf allen Ebenen für eine besondere Berücksichtigung des Kindeswohls starkmachen.
Ich teile ihre Sorge, kann aber aus Mangel an Fachkenntnis hier leider kaum etwas tun, fürchte ich. Unterstützen werde ich dennoch jede sinnvolle Maßnahme.
Die Ukraine hat das Recht sich zu verteidigen, dies ist klar in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen geregelt und stellt eine Ausnahme vom Gewaltverbot dar.