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Das wäre mit Abstand die teuerste Lösung für die Stromerzeugung
Es lag nicht an mir, dass die Gesetzesänderung so lange verzögert wurde.
Im Todesfalle des grundsätzlich Bewilligungsberechtigten kann es a) sein, dass der Erblasser eine Bewilligung bereits vor seinem Tode abgegeben hat oder die Auflassung erklärt hat, sodass eine entsprechende Erklärung auch nach seinem Tode fortgelten würde.
Solange keine rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, bleibt die Annahme von Bargeld und Münzgeld zulässig und in den meisten Fällen sogar verpflichtend für Geschäfte und Behörden.