Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
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Antwort 03.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können.
Antwort 15.12.2023 von Michael Roth SPD
In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
Antwort 08.12.2023 von Roderich Kiesewetter CDU
Bei der Beantwortung Ihrer Frage stütze ich mich auf ein Gutachten des Bundestages vom Juni 2022...
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 15.12.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Wir sollten aber mit der Verurteilung und Einordnung dieser Dinge sehr zurückhaltend sein. Denn wir haben das Glück, weiter in Frieden leben zu können.