Antwort 16.03.2006 von Günther Oettinger CDU
Sehr geehrter Herr Schlüter,
wie schon in meiner Antwort an Herrn Speidel lege ich auch Ihnen gerne noch einmal die Überlegungen dar, die zu der von Ihnen kritisierten Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geführt haben.
