(...) So gilt für den Bezirk Wandsbek, dass in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben wird. Ausgenommen sind jedoch weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.02.2008 von David Perteck ÖDP
Antwort 11.02.2008 von Friederike Föcking CDU
(...) Die Befreiung vom Leinenzwang für gehorsamsgeprüfte Hunde in öffentlichen Grünanlagen ist Sache der Bezirke. Wie Sie vermutlich wissen, hat unser Bezirk Wandsbek bereits in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf den Wegen und Rasenflächen den Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben. (...)
Antwort 04.04.2008 von Wolfgang Schäuble CDU
(...) Demonstrationen sind nach dem Versammlungsgesetz bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. In Nordrhein-Westfalen ist dies die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde. (...)
Antwort 01.02.2008 von Brigitte Zypries SPD
Sehr geehrte Frau Klostermann,
Antwort 31.01.2008 von Rolf Mützenich SPD
Sehr geehrte Frau Klostermann,
Antwort 19.02.2008 von Werner Hoyer FDP
Ihre Anfrage kann ich leider nicht beantworten, da nach Art. 30 GG Polizeirecht in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.