(...) wie Sie meiner Antwort an Herrn Liebl vom 10.03.2008 entnehmen können, teile ich Ihre Bedenken der verschärften Regelung des Waffenrechts. Aufgeführt habe ich die Haltung der Mehrheit der Regierungskoalition, als Mitglied dieser Regierungskoalition sollte man Mehrheitsbeschlüsse, die sich nach Diskussionnen innerhalb der beiden Fraktionen ergeben, mittragen. (...)
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(...) Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. (...)
(...) Sie fragen nach dem gegenwärtigen Stand der Drucksache 16/5052 (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes), die im Übrigen auch andere Maßnahmen enthält (z. B. (...)
(...) zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Diäten eines Abgeordneten versteuert werden und die Abgeordneten damit sehr wohl Kenntnis über die Komplexität der Steuergesetzgebung haben. Wenn Sie Einzelnachweise bevorzugen, dann müsste die Pauschale so gestaltet sein, dass eine zusätzliche Verwaltungskraft für die Abrechnung von Einzelnachweisen angestellt werden müsste. (...)
(...) Versuchen Sie doch auch, die Vorteile des Sozialstaates, den wir ja Gott sei Dank noch haben, zu sehen: Jeder einzelne kann in dem beruhigenden Gefühl leben, dass er vom Staat nicht im Stich gelassen werden wird, wenn es ihm schlecht geht oder wenn er einmal nicht mehr arbeitsfähig ist. (...)
(...) Zwar sind nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern in den Formen des Kaufs und Verkaufs der Stimme bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die internationalen Vorgaben, aber auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs machen jedoch auch hier eine Überarbeitung erforderlich. (...)