Sehr geehrter Herr Budek,
im Zusammenhang mit Ihrer, ohne Anrede und Grußformel versehenen Anfrage, darf ich Sie hiermit auf den nachfolgenden LINK des BMI verweisen.
Sehr geehrter Herr Budek,
im Zusammenhang mit Ihrer, ohne Anrede und Grußformel versehenen Anfrage, darf ich Sie hiermit auf den nachfolgenden LINK des BMI verweisen.
(...) Auch ich persönlich kann der Befristung von Gesetzen etwas abgewinnen, bei der Entscheidung über eine grundsätzliche Befristung von Gesetzen müssten aber die Vor- und Nachteile intensiv gegeneinander abgewogen werden. Für eine solche Regelung sprechen z.B. die damit einher gehende ständige Rechtsbereinigung sowie eine gewisse Selbstkontrolle. (...)
Sehr geehrter Herr Schopferer,
(...) Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass man eine Person, die entschlossen ist, einen anderen tödlich zu verletzen, nicht durch ein Verbot des unerlaubten Tragens entsprechender Messer davon abhalten kann. Ziel des Führungsverbotes von Einhandmessern ist es jedoch, gerade Gefährdungssituationen zu verhindern in denen der Einzelne spontan und womöglich im Affekt zu seinem Messer greift. Es geht hierbei nicht um den von Anfang an entschlossenen Täter, sondern um Personen, die sich durch das griffbereite Messer leichtfertig zu einer Tat hinreißen lassen. (...)
(...) das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde am 11. April 2008 verkündet (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. (...)