(...) In Sachen Volksabstimmung habe ich mich immer für ein europaweites Referendum ausgesprochen. Jedoch müssen die Völker Europas, die gegen den Verfassungsvertrag stimmen, dann auch aus der EU ausscheiden. (...)
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(...) wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Rams geschrieben habe, bin ich bestürzt über die Fälle von Vernachlässigung von Kindern. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich in meinem Zuständigkeitsbereich wo immer es geht für den Schutz des Kindeswohls einsetze. (...)
(...) Durch die Mitgliedschaften bei den Vereinten Nationen und dem Nordatlantikpakt ergeben sich neben dem Sicherheitsgewinn auch Pflichten für Deutschland, wie z.B. den Vollzug einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder die gemeinsame Verteidigung im Angriffsfall von NATO-Bündnispartnern. Außerdem ist es mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar, dass Bundeswehrsoldaten ohne Einschränkungen an internationalen Friedensmissionen außerhalb des NATO-Bündnisgebietes teilnehmen. (...)
(...) Wir haben das Vorhaben trotzdem weiter verfolgt. Daher stand im Wahlmanifest der SPD zur Bundestagswahl 2005: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid." Im Koalitionsvertrag der 16. Wahlperiode ist jetzt vereinbart: "Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen." Der Prüfauftrag bedeutet im Klartext, dass man sich in dieser Sache in der Koalitionsvereinbarung nicht einigen konnte und dementsprechend geht es auch in dieser Sache daher leider nicht entscheidend voran. (...)
(...) Im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist geregelt, dass jemand, der aufgrund eines späteren Freispruchs, einer Strafmilderung oder einer Verfahrenseinstellung zu Unrecht inhaftiert wurde, 11,00 € für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung erhält. Mit diesem Betrag ist aber nur der immaterielle Schaden abgedeckt, also der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. (...)
(...) In dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) heißt es in § 7 Abs. 3 StrEG, daß der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, mit elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung entschädigt wird. (...)