
(...) Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Verhängung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten untersagt. Am vollständigen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändert sich durch die EU-Verträge deshalb nichts. (...)
(...) Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Verhängung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten untersagt. Am vollständigen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändert sich durch die EU-Verträge deshalb nichts. (...)
(...) Wie Sie sicher wissen, tagte dieses Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass dieser ausgewiesene Kenner unseres Grundgesetzes einer Formulierung zugestimmt hätte, die mit unserem Grundgesetz, das die Todesstrafe kategorisch ablehnt, nicht in Einklang steht. (...)
Sehr geehrter Herr Marx,
Sehr geehrter Herr Marx,
(...) vielen Dank für Ihre Frage, aber ich denke die Frage hat sich durch die Frage von Herrn Stirmann vom 9.4.2008 erledigt. Eine Wiedereinführung der Todesstrafe wird durch den Vertrag von Lissabon nicht gerechtfertigt. (...)
(...) Mit der Geschichte der Kommunisten haben wir uns sehr kritisch notwendigerweise auseinandergesetzt. Ich denke, dass unser Parteitag im Mai beschließen wird, dass bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen keine Mitglieder anderer Parteien mehr auf unseren Listen mehr kandidieren dürfen, d.h. auch nicht Mitglieder der DKP. (...)