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Sehr geehrter Herr Bräuer,
Sehr geehrter Herr Schreiter,
(...) aus Ihrem Schreiben spricht für mich ein großes Unbehagen angesichts der Vorstellung, dass auch andere Inhalte als Kinderpornographie vom Gesetzgeber mit einer Sperre belegt werden könnten. Viel höre ich in diesen Wochen von "staatlicher Zensur", die den in Art. 5 GG verbürgten Rechten an Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit zuwiderlaufe. (...)

Sehr geehrter Herr Loesche,
(...) Ob aber in jedem Fall ein Rückzahlungsanspruch für die Vergangenheit besteht müssen ggf die Gerichte klären. Ob Sie im konkreten Fall einen Rückerstattungsanspruch haben, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Ich rate Ihnen daher, Rechtsauskunft einzuholen und den Anspruch dann ggf gerichtlich geltend zu machen. (...)