Frage an Hans-Peter Perschke von Bernd L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Perschke,
Der Bundesfinanzhof hat unter Az VR 61/03 festgelegt, daß Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur mit den ermäßigten Steuersatz von 7% versteuert werden dürfen. Die Wasserwirtschaftsbetriebe einiger Bundesländer(u.a.Berlin) haben bereits mit Rückerstattung zuviel gezahlter Mwst begonnen.
Der für mich zuständige ZWA Holzland weigert sich!!
Was kann man machen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Loesche

