Frage von Roman S. • 09.05.2025

Antwort von Joachim Herrmann CSU • 04.06.2025
Für den Bereich der Feuerwehren erfolgt die Verteilung der Fluthelferabzeichen über die Kreisverwaltungsbehörden.
Für den Bereich der Feuerwehren erfolgt die Verteilung der Fluthelferabzeichen über die Kreisverwaltungsbehörden.
Es war mir nicht bewusst, dass es eine Pflicht gibt, die Nationalhymne mitzusingen. Ich persönlich hätte es besser gefunden, nach der Wiedervereinigung eine neue Hymne zu suchen, beispielsweise die Kinderhymne von Brecht.