Antwort 22.07.2010 von Clemens Binninger CDU
(...) Nach einer solchen Festnahme ist es aber ebenso selbstverständlich, dass sich die deutschen Behörden um konsularischen Kontakt mit dem Festgenommenen und Auslieferung bemühen. (...) Ihren unterschwelligen Vorwurf, dass die Zusammenarbeit mit Pakistan bei der Suche und Festnahme von Terrorverdächtigen eine Billigung fehlender rechtstaatlicher Standards bedeute, weise ich entschieden zurück. (...)