(...) Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren hat Nordrhein-Westfalen die dauerhafte Zahlung von jährlich mindestens 249 Millionen Euro an die Hochschulen des Landes im Gesetz festgeschrieben. Dieser Betrag entspricht dem Aufkommen an Studiengebühren, das den Hochschulen im Jahr 2009 zur Verfügung stand. (...)
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(...) Angesichts der herausgehobenen Rolle, die die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes den demokratischen Parteien (übrigens direkt im ersten Artikel nach dem Grundrechtskatalog!) in unserem Staatsgefüge zugewiesen haben, halte ich eine teilweise staatliche Finanzierung auch für völlig legitim. Die im Lauf der Jahre mehrfach verschärften Transparenzregelungen, inklusive der zugehörigen Sanktionsmechanismen lassen die staatliche Parteienfinanzierung heute in meinen Augen als völlig unproblematisch erscheinen. Eine grundlegende Veränderung halte ich für nicht erforderlich. (...)
(...) Selbstverständlich nehme ich als Abgeordneter meines Wahlkreises die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahr und versuche diesen in Berlin Gehör zu verschaffen. Viele meiner Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten vor meinem Einzug in den Deutschen Bundestag als Unternehmer ausgeübt. „Machen statt meckern“, das war für mich das Motto, was mich bewogen hat 2002 für den Bundestag zu kandidieren. (...)
(...) Allerdings ist es nicht richtig, dass die FDP eine Praxisgebühr pro Arztbesuch einführen will. Überlegungen, die Praxisgebühr pro Arztbesuch zu erheben, stammen ausdrücklich nicht aus dem liberal geführten Bundesgesundheitsministerium. Es handelt sich vielmehr um einen Vorschlag aus der Union. (...)