Antwort 23.02.2012 von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Harrems,
Sehr geehrter Herr Harrems,
(...) Die umfassenden Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes der Bundesärztekammer halte ich für absolut ausreichend und teile nicht Ihre Auffassung, dass noch weitere Regelungen zur Feststellung des Hirntodes gesetzlich festgelegt werden sollten. (...)
(...) - Das Verständnis von der Privatsphäre in der Wohnung, sie der Öffentlichkeit nicht zu zeigen, steht nicht im Widerspruch zum rechtsstaatlichen Anspruch, den Besitz von Waffen zu regeln und einzuschränken. (...)