Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel SPD
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Antwort 18.07.2012 von Günther Felbinger Einzelbewerbung
(...) Somit können Sie sorglos an Faschingszügen und Oldtimer-Treffen teilnehmen, ohne sich strafbar zu machen. Wichtig ist hier lediglich, dass die alten landwirtschaftlichen Zugmaschinen anlässlich eines Volksfestes mit brauchtumsbezogenen Darstellungen zur Schau gestellt werden. (...)
Antwort 19.07.2012 von Clemens Binninger CDU
Sehr geehrter Herr Steffan,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe diese in meiner Antwort zu Ihrer Frage vom 11. Juli 2012 berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger
Antwort ausstehend von Gisela Piltz FDP

Antwort ausstehend von Torsten Staffeldt FDP
Antwort ausstehend von Rainer Stickelberger SPD