(...) Die katholische Kirche muss sicherstellen, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen. (...)
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(...) Wichtig ist deshalb zunächst, dass schnellstmöglich geprüft wird, ob die Unterbringung von Herrn Mollath in die Psychiatrie gerechtfertigt war und ob Herr Mollath die medizinische Unterstützung in Form einer Unterbringung benötigt. In einem so komplexen Fall hielte ich es für fahrlässig und auch nicht im Interesse Herrn Mollaths, seine Entlassung zu fordern, bevor nicht unabhängiges medizinisches Fachpersonal den medizinischen Zustand und die daraus folgende notwendige Behandlung festgestellt haben. (...)
(...) aufgrund der Gewaltenteilung in Deutschland hatte ich als Bundestagsabgeordneter weder irgendeinen Einfluss auf das Verfahren im Fall Gustl Mollath, noch vollen Einblick in die Gesamtheit der Akten. Daher steht es mir auch nicht zu, den Gesamtvorgang juristisch zu bewerten, noch maße ich mir als Nichtmediziner eine psychiatrische Stellungnahme an. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Gustl Mollath einen Verstoß gegen Grundrechte bestätigt. Man kann nach der über siebenjährigen Unterbringung eines Bürgers aufgrund eines fehlerhaften Urteils nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. (...)
(...) Der Fall Mollath ist eine innerbayerische Angelegenheit. Hier sind die bayerischen Justizbehörden und zuvorderst die Justizministerin des Freistaates Bayern gefordert, eventuelle Missstände die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, aufzuklären, Konsequenzen zu ziehen und gegebenenfalls Wiedergutmachung zu leisten. (...)
(...) Auf die Frage, was ich in der Angelegenheit Mollath beitragen kann, antworte ich wie folgt: Ich kann in dieser Angelegenheit gar nichts beitragen. Die Begutachtung der psychischen Verfassung von Herrn Mollath ist allein eine Aufgabe, die von der Justiz zu betreiben ist. (...)