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Hakan Demir
Antwort 06.06.2025 von Hakan Demir SPD

Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.

Portrait von Hendrik Wüst
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Portrait von Günther Bergmann
Antwort ausstehend von Günther Bergmann CDU
Portrait von Astrid Wallmann
Antwort 05.06.2025 von Astrid Wallmann CDU

Wie im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die 21. Legislaturperiode vereinbart, wird die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte, die sog. Sachleistungsbeihilfe, evaluiert; diese Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.

Antwort ausstehend von Marvin Schulz CDU