Antwort 17.05.2022 von Joachim Herrmann CSU
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.
Ergänzen möchte ich, dass ich Ihre Fragen zu den Umtauschfristen bereits in den beiden vorangegangen Fragen beantwortet habe.
Lesen Sie die ausführliche Antwort, ich habe mir sehr viel Mühe damit gegeben.