Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die Jobcenter sind angehalten, die persönliche Situation der Leistungsberechtigten zu prüfen und passende Unterstützung anzubieten. Ziel ist es, Schutz und Entlastung zu bieten, statt zusätzlichen Druck aufzubauen.
Für uns als SPD-Fraktion bleibt klar: Jeder Mensch, der hilfsbedürftig ist, bekommt weiterhin Hilfe vom Staat. Das ist nicht nur sozialdemokratisches Grundprinzip, sondern auch im Grundgesetz und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verankert.
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Die Jurist*innen des Wahlprüfungsausschusses prüfen derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleitung.