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Ich pflichte Ihnen bei – die Energiewende stellt für Deutschland eine große Herausforderung dar. Derzeit importieren wir etwa 70% der (fossilen) Energieträger, die wir in Deutschland verbrauchen.

Sofern Sie also weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, aktuell aber Krankengeld (anspruchsberechtigte Lohnersatzleistungen) erhalten, ist Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung der EPP zuständig.

In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.
Zunächst einmal vorab: Internationale Vergleiche finde ich aufgrund der sehr unterschiedlichen Grundbedingungen (Demografie, Erwerbsstruktur etc.), der historischen Entwicklung sowie der Berechnungsweisen bei der Anpassung schwierig zu bewerten.
Wir sehen es wie Sie, dass es für ein reiches Land wie Deutschland beschämend ist, dass es Altersarmut und viele niedrige Renten gibt, die nicht die Lebensleistung der Menschen widerspiegeln.