Antwort 05.09.2022 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Selbstverständlich betrifft unser Transparenzgebot auch veröffentlichungspflichtige Angaben wie den zuvor ausgeübten Beruf und Nebentätigkeiten
Selbstverständlich betrifft unser Transparenzgebot auch veröffentlichungspflichtige Angaben wie den zuvor ausgeübten Beruf und Nebentätigkeiten
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Abgeordnetenwatch und Ihre Frage.

Der bezuggenommene Entwurf ist nicht mehr aktuell, so dass hierzu eine Stellungnahme entbehrlich ist.
Gesetzentwurf nimmt Hinweise und Bedenken auf
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt.