Unter Kanzlerin Merkel wurde der Ausbau Erneuerbarer Energien leider verschleppt, die von der SPD-geführte Bundesregierung bringt hier Fahrt rein
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Antwort 27.06.2023 von Sanae Abdi SPD
Antwort 10.10.2022 von Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Antwort 22.10.2022 von Martin Bachhuber CSU
Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 28.09.2022 von Yvonne Gebauer FDP
Daraus leite ich aber nicht ab, von den Medien getäuscht oder gar in die Irre geführt worden zu sein. Vielmehr zeigt die dramatische Entwicklung in der Ukraine, dass kein noch so gut informierter Politiker oder Journalist Ereignisse von solcher Tragweite exakt voraussagen kann.
Antwort ausstehend von Florian Braun CDU