Antwort 04.04.2023 von Hubertus Heil SPD
Da Vorruheständler keiner aktiven Beschäftigung nachgehen, und ihnen somit auch keine Fahrtkosten entstehen, ist die Auszahlung der Energiepreispauschale nicht vorgesehen.
Da Vorruheständler keiner aktiven Beschäftigung nachgehen, und ihnen somit auch keine Fahrtkosten entstehen, ist die Auszahlung der Energiepreispauschale nicht vorgesehen.
Um die Digitalisierung in Deutschland weiter voranzutreiben und schnell viele Regionen partizipieren zu lassen, brauchen wir den Glasfaserausbau.
Zu diesem Zweck sieht das Gesetz ein sog. "Glasfaserbereitstellungsentgelt" vor, das der Betreiber der Telekommunikationsnetze von den Grundstückseigentümern erhält
Dass der Krieg in der Ukraine nicht auf dem Schlachtfeld, sondern am Verhandlungstisch enden soll, halte ich grundsätzlich für wünschenswert.