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Da bei Ihrer Frau auch in 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand, hat sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da sie aber zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Lohnzahlung mehr erhalten hat, muss Sie diese in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Auch wir haben leider mitunter im Herbst in der Familie mal eine Erkrankung, die einen daran hindert, an weiteren Veranstaltungen teilzunehmen.
es ist wohl bekannt, dass es dieses Post Vac Symptom gibt und dass Menschen darunter leiden. Leider spricht die Bundesregierung viel zu wenig darüber und unternimmt auch zu wenig, um die notwendige Hilfe zu organisieren.