Antwort 07.08.2026 von Linda Vierecke SPD
Die Länderöffnungsklausel sollte genutzt werden um die Emissions-Reduzierung bei der Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme weiter voranzutreiben.
Die Länderöffnungsklausel sollte genutzt werden um die Emissions-Reduzierung bei der Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme weiter voranzutreiben.
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, die Länderöffnungsklausel (§9 GModG) zu nutzen, um weitergehende klimafreundliche Regelungen für den Einbau neuer Heizungen in einem Landesgesetz zu verankern und so die Wärmewende voranzubringen.
Deshalb kann Ihr Vermieter derzeit auch eine Wärmepumpe einbauen, obwohl der Wärmeplan perspektivisch eine Fernwärmeversorgung vorsieht.
Mehr Markt- und Systemverantwortung – bei verlässlichen Rahmenbedingungen