
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen, die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle ermöglicht.
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen, die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle ermöglicht.
Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn sich der Anspruch mehrmals durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen anspruchsberechtigten Personenkreisen ergeben kann.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Fakt ist aber auch: ein Vorruheständler in einem Minijobverhältnis hätte die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt bekommen können, denn diese Regelung galt unabhängig davon, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.