Antwort 14.11.2023 von Thorsten Frei CDU
ob bei uns in Deutschland eine solche Regelung verfassungsrechtlich möglich wäre, ist zumindest fraglich.
ob bei uns in Deutschland eine solche Regelung verfassungsrechtlich möglich wäre, ist zumindest fraglich.
Ich hoffe, dass wir einen zeitnahen Abschluss der Staatsangehörigkeitsreform hinbekommen.
Manche Vorhaben müssen länger und intensiver besprochen werden, bevor sie zu einem Gesetz werden. Demokratische Prozesse bedürfen Zeit, um gute Lösungen für alle zu erzielen.
Es gibt nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung im Bundestag. Für das Inkrafttreten habe ich noch kein anderes Datum als zu April 2024 vernommen bisher.
Nach wie vor fehlt es in bayerischen Städten und Ballungsräumen an bezahlbaren Wohnraum.