Antwort 13.02.2025 von Carmen Wegge SPD
Der Verkauf ist erlaubt, solange die Produkte eindeutig nicht-psychoaktiv sind. Dies haben wir im BtMG entsprechend angepasst.
Der Verkauf ist erlaubt, solange die Produkte eindeutig nicht-psychoaktiv sind. Dies haben wir im BtMG entsprechend angepasst.
Meine Vollmitgliedschaft im letzten Jahr der Legislatur: Ausschuss Petitionen
Für mich steht fest: Grenzkontrollen können keine Dauerlösung sein.
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren.
Als erste in der Familie habe ich nicht nur Abitur gemacht, sondern auch 2011 einen Bachelor in Sozialwissenschaften erfolgreich abgeschlossen.