Antwort 20.07.2024 von Franziska Baum FDP
Ich erkundige mich, was dagegen spricht, Ihrem Vorschlag zu folgen.
Ich erkundige mich, was dagegen spricht, Ihrem Vorschlag zu folgen.
Ein solch schwerwiegender Eingriff ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Der Strafvollzug und etwaige Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Sache der Bundesländer. Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers besteht nicht.