Antwort 01.01.2007 von Eva Möllring CDU
Sehr geehrter Herr Stoll,
Sehr geehrter Herr Stoll,
Sehr geehrter Herr Reth,
(...) Der Bundesgerichtshof hat Anfang Februar in Karlsruhe heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei für illegal erklärt. Die Bürgerrechte sind mit dieser Entscheidung vorerst gesichert, private Daten auf einem Computer können nicht einfach heimlich von der Polizei durchsucht werden. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,