Antwort 21.12.2007 von Undine Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Mainz,
Sehr geehrter Herr Mainz,
(...) Alle Bürger ohne Versicherungsschutz, die ehemals privat versichert waren, oder typischerweise gewesen wären, etwa weil sie selbständig tätig sind oder waren, können sich ab dem 1.7.2007 im bisherigen Standardtarif der privaten Krankenversicherung versichern, wobei die in der PKV üblichen Risikoprüfungen und Risikozuschläge entfallen. Alle privaten Krankenversicherungsanbieter sind dazu verpflichtet, entsprechende Verträge abzuschließen (Kontrahierungszwang). (...)
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
Sehr geehrter Herr Förste,
um es gleich vorab zu sagen: einer entsprechenden Gesetzesvorlage werde ich keinesfalls zustimmen.